BGH · 4. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 18.11.2020 – 4 StR 118/20

4 StR 118/20 · 18.11.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die Hemmung der Unterbrechungsfristen nach § 229 Abs. 1 und Abs. 2 StPO kann bei wiederholter Erkrankung einer oder mehrerer der in § 229 Abs. 3 Satz 1 StPO genannten Personen grundsätzlich mehrmals eintreten. Ausreichend ist, wenn zwischen zwei Unterbrechungen nach § 229 Abs. 3 Satz 1 StPO mindestens an einem Tag verhandelt worden ist.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 229 Abs 1 StPO§ 229 Abs 2 StPO§ 229 Abs 3 S 1 StPO
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