BGH · 3. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 24.01.2023 – 3 StR 386/21

3 StR 386/21 · 24.01.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Eine Erklärung, mit welcher der Angeklagte dem Verteidiger Vollmacht zur Vertretung, auch im Fall der Abwesenheit des Angeklagten, in allen Instanzen - ohne ausdrückliche Bezugnahme auf die Abwesenheitsvertretung in der Berufungshauptverhandlung - erteilt hat, genügt den Anforderungen der in § 329 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 StPO vorausgesetzten Vertretungsvollmacht.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 329 Abs 1 S 1 StPO§ 329 Abs 2 S 1 StPORHiAngeklStärkG
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