BGH · 3. Strafsenat

BGH, Urteil v. 25.02.2021 – 3 StR 365/20

3 StR 365/20 · 25.02.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Eine Anlage im Sinne des § 316b Abs. 1 StGB ist eine systematische Zusammenstellung verschiedener Gegenstände für eine gewisse Dauer zu einem Funktionsablauf. Eine feste Verbindung mit dem Boden oder sonstige Ortsfestigkeit sind nicht erforderlich. 2. Im Regelfall stellen Geschwindigkeitsmessvorrichtungen solche Anlagen dar und dienen der öffentlichen Sicherheit.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 316b Abs 1 Nr 3 StGB§ 261 StPO§ 267 StPO
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