BGH · 3. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 24.06.2025 – 3 StR 138/25

3 StR 138/25 · 24.06.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die Verteidigung hat keinen Anspruch auf Aushändigung eines amtlich verwahrten Beweisstücks, um unter dessen Nutzung mit dem Angeklagten unbeaufsichtigt eigene Ermittlungen durchzuführen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 32f StPO§ 147 StPO
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