BGH · 3. Strafsenat
BGH, Beschluss v. 24.06.2025 – 3 StR 138/25
3 StR 138/25 · 24.06.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Die Verteidigung hat keinen Anspruch auf Aushändigung eines amtlich verwahrten Beweisstücks, um unter dessen Nutzung mit dem Angeklagten unbeaufsichtigt eigene Ermittlungen durchzuführen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.