BGH · 2. Strafsenat

BGH, Urteil v. 02.02.2022 – 2 StR 41/21

2 StR 41/21 · 02.02.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Bei einer unbegründeten Revision der Nebenklage erstreckt sich die aus § 301 analog StPO folgende Kontrollbefugnis des Revisionsgerichts auf Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten nicht auf den Rechtsfolgenausspruch (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung; Beschluss vom 16. Februar 2001 - 2 StR 501/00).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 301 StPO§ 400 Abs 1 StPO§ 401 Abs 3 S 1 StPO
Alle EntscheidungenKlausur dazu schreiben →