BGH · 1. Strafsenat

BGH, Urteil v. 09.04.2025 – 1 StR 371/24

1 StR 371/24 · 09.04.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Für die Frage, ob das Ablehnungsgesuch eines Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft unverzüglich im Sinne des § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO angebracht ist, gelten im Wesentlichen dieselben Grundsätze wie bei einem Befangenheitsgesuch des Angeklagten. Auch dem Staatsanwalt ist eine angemessene Zeitspanne zur Überlegung, Einhaltung behördeninterner Verfahrensabläufe und Abfassung der Ablehnungsgründe zuzubilligen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 25 Abs 2 S 1 Nr 2 StPO§ 26a Abs 1 Nr 1 StPO§ 26a Abs 1 Nr 2 StPO§ 338 Nr 3 StPO
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