BGH · 1. Strafsenat

BGH, Urteil v. 29.10.2024 – 1 StR 276/24

1 StR 276/24 · 29.10.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

An verschiedenen Wohnsitzen und dem gewöhnlichen Aufenthalt gleichzeitig vorgehaltene Cannabismengen sind zur Bestimmung der strafrechtlich relevanten Freigrenze nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b KCanG zusammenzurechnen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 1 Nr 16 KCanG§ 1 Nr 17 KCanG§ 34 Abs 1 Nr 1 Buchst b KCanG§ 261 StPO§ 267 StPO
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