BGH · 1. Strafsenat
BGH, Urteil v. 29.10.2024 – 1 StR 276/24
1 StR 276/24 · 29.10.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
An verschiedenen Wohnsitzen und dem gewöhnlichen Aufenthalt gleichzeitig vorgehaltene Cannabismengen sind zur Bestimmung der strafrechtlich relevanten Freigrenze nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b KCanG zusammenzurechnen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.