2. Abschnitt — Richter

§ 17 VwGO

Verwaltungsgerichtsordnung · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

Bei den Verwaltungsgerichten können auch folgende Richter verwendet werden: 1 Richter auf Probe, 2 Richter kraft Auftrags und 3 Richter auf Zeit.

Rechtsprechung zu § 17 VwGO

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BVerfG, Beschluss v. 22.03.2018 – 2 BvR 780/16§ 17 Nr. 3, § 18 VwGO, die die Ernennung von Beamten auf Lebenszeit zu Richtern auf Zeit erlauben, sind mit dem Grundgesetz vereinbar. § 18 VwGO ist a…
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Normen im VwGO