2. Abschnitt — Richter
§ 17 VwGO
Verwaltungsgerichtsordnung · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
Bei den Verwaltungsgerichten können auch folgende Richter verwendet werden: 1 Richter auf Probe,
2 Richter kraft Auftrags und
3 Richter auf Zeit.
Rechtsprechung zu § 17 VwGO
Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.