Erster Abschnitt — Allgemeine Vorschriften

§ 360 HGB

Handelsgesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

Wird eine nur der Gattung nach bestimmte Ware geschuldet, so ist Handelsgut mittlerer Art und Güte zu leisten.

§ 360 HGB in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Klausuren, in denen § 360 HGB drankommt

Der verfrühte Deckungskauf · Schwerpunkt
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Normen im HGB