Erster Abschnitt — Allgemeine Vorschriften

§ 343 HGB

Handelsgesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

(1) Handelsgeschäfte sind alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehören. (2) (weggefallen)

§ 343 HGB in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Klausuren, in denen § 343 HGB drankommt

Fortgeschrittenenklausur: Der Friseur in der Viruskrise · Schwerpunkt

Rechtsprechung zu § 343 HGB

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Urteil v. 12.01.2023 – I ZR 49/22Unterwerfung durch PDF 1. Eine von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes abgegebene Unterlassungsverpflichtungserklärung unterliegt der Form…
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Normen im HGB