VIII. — Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung
Art 88 GG
Grundgesetz · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
Der Bund errichtet eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank. Ihre Aufgaben und Befugnisse können im Rahmen der Europäischen Union der Europäischen Zentralbank übertragen werden, die unabhängig ist und dem vorrangigen Ziel der Sicherung der Preisstabilität verpflichtet.
Rechtsprechung zu Art 88 GG
Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.
BVerfG, Urteil v. 21.06.2016 – 2 BvE 13/13, 2 BvR 2728/13, 2 BvR 2729/13, 2 BvR 2730/13, 2 BvR 2731/131. Zur Sicherung seiner demokratischen Einflussmöglichkeiten im Prozess der europäischen Integration hat der Bürger grundsätzlich ein Recht darauf, da…BVerfG, Urteil v. 07.09.2011 – 2 BvR 987/10, 2 BvR 1485/10, 2 BvR 1099/101. Art. 38 GG schützt die wahlberechtigten Bürger vor einem Substanzverlust ihrer verfassungsstaatlich gefügten Herrschaftsgewalt durch weitreichende …