I. — Die Grundrechte
Art 4 GG
Grundgesetz · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Rechtsprechung zu Art 4 GG
Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.
BVerfG, Beschluss v. 29.09.2025 – 2 BvR 934/191. Das Bundesverfassungsgericht prüft innerstaatliches Recht und dessen Anwendung grundsätzlich auch dann am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes…BGH, Beschluss v. 16.01.2025 – 4 ARs 11/24Verweigert der Verfolgte im Auslieferungsverfahren nach dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 aus Gewissensgründen den Kri…BVerfG, Beschluss v. 14.01.2020 – 2 BvR 1333/171. Die Rechtsreferendaren auferlegte Pflicht, bei Tätigkeiten, bei denen sie als Repräsentanten des Staates wahrgenommen werden oder wahrgenommen werd…BVerfG, Beschluss v. 27.10.2016 – 1 BvR 458/101. Die Anerkennung des Karfreitags als gesetzlicher Feiertag sowie seine Ausgestaltung als Tag mit einem besonderen Stilleschutz und die damit verbund…BVerfG, Beschluss v. 30.06.2015 – 2 BvR 1282/111. Die Prüfung der Voraussetzungen des Anspruchs auf Verleihung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts aus Art. 4 Abs. 1 und 2, Art. 14…BVerfG, Beschluss v. 27.01.2015 – 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/101. Der Schutz des Grundrechts auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) gewährleistet auch Lehrkräften in der öffentlichen bekennt…BVerfG, Beschluss v. 22.10.2014 – 2 BvR 661/121. Soweit sich die Schutzbereiche der Glaubensfreiheit und der inkorporierten Artikel der Weimarer Reichsverfassung überlagern, geht Art. 140 GG in Ve…