Öffentliches Recht · §§ 1 ff., 214 f. BauGB

Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans (Satzungskontrolle)

Du arbeitest einen echten Fall durch, Schritt für Schritt: erst selbst, dann die Auflösung. 5 Aufgaben, am Ende eine eigene Klausur mit Punktzahl.

5 Aufgaben an einem Fall

Fall 1

Der fußballbegeisterte S möchte auf einem ihm gehörenden Grundstück in Köln eine Fußballhalle mit einer Grundfläche von 1600 m errichten. In der Halle sollen sich mehrere Kunstrasenplätze befinden, auf denen Fußball gespielt werden kann. Die Halle soll insbesondere für Kindergeburtstage und Betriebsfeiern angemietet werden können. Es sollen auch Speisen und Getränke angeboten werden, allerdings nur für Personen, die einen Rasenplatz zur Nutzung angemietet haben. Auf die gastronomische Einrichtung weisen außerhalb der Halle keine Werbeschilder hin. Sonstiges Unterhaltungsangebot besteht nicht. Die Erschließung ist gesichert. Der am 17.8.2016 bekannt gemachte qualifizierte Bebauungsplan sieht für das betreffende Gebiet ein reines Wohngebiet vor. In diesem leben ganz überwiegend ältere, häufig in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen. An dem im Frühjahr 2016 durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren hatte S nicht teilgenommen. Vor dem Erlass des Bebauungsplanes hatte die Gemeinde die relevanten Belange, u.a. die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, die Belange der Wirtschaft sowie die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, offensichtlich nicht ausreichend abgewogen, was sich letztlich auch auf das Abwägungsergebnis ausgewirkt hatte. Zudem hatten im Rat der Stadt Köln zwar 80 Ratsmitglieder sowie die Oberbürgermeisterin für und 10 Ratsmitglieder gegen den Bebauungsplan gestimmt, 20 Ratsmitglieder waren jedoch selbst Eigentümer von Grundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Die Hinweise nach § 7 Abs. 6 S. 2 GO NRW und § 215 Abs. 2 BauGB waren bei der Bekanntmachung des Bebauungsplans erfolgt.

  1. Lies den Fall und schreib den ersten Satz deines Gutachtens zu §§ 1 ff., 214 f. BauGB: mit den Beteiligten aus diesem Fall.

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