Öffentliches Recht · Streitstand
Ist ein Verzicht auf Grundrechte durch den Grundrechtsträger wirksam möglich?
Herrschende Meinung · h.M.
Ein Grundrechtsverzicht ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zulässig, sofern kein Totalverzicht vorliegt.
- Grundrechte schützen die Freiheit; dazu gehört auch die Freiheit, auf Schutz zu verzichten.
- Kriterien wie Druck, Täuschung oder Zwangslage müssen geprüft werden.
Mindermeinung
TODO
- TODO
Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.
Ein Verzicht ist möglich, sofern er freiwillig erfolgt und keine unantastbaren Kerne (wie die Menschenwürde) betrifft. Die Prüfung erfolgt konsequent beim Punkt 'Eingriff'.