Öffentliches Recht · Streitstand

Ist ein Verzicht auf Grundrechte durch den Grundrechtsträger wirksam möglich?

Herrschende Meinung · h.M.

Welche Auffassung ist herrschend?

Ein Grundrechtsverzicht ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zulässig, sofern kein Totalverzicht vorliegt.

  • Grundrechte schützen die Freiheit; dazu gehört auch die Freiheit, auf Schutz zu verzichten.
  • Kriterien wie Druck, Täuschung oder Zwangslage müssen geprüft werden.

Mindermeinung

Was sagt die Gegenauffassung?

TODO

  • TODO

Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.

Wie entscheidet man das in der Klausur?

Ein Verzicht ist möglich, sofern er freiwillig erfolgt und keine unantastbaren Kerne (wie die Menschenwürde) betrifft. Die Prüfung erfolgt konsequent beim Punkt 'Eingriff'.

Wende es an: Fall durchklicken →Alle Streitstände