Öffentliches Recht · Streitstand

Ist ein Verzicht auf Grundrechte durch den Grundrechtsträger wirksam möglich?

Herrschende Meinung · h.M.

Ein Grundrechtsverzicht ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zulässig, sofern kein Totalverzicht vorliegt.

  • Grundrechte schützen die Freiheit; dazu gehört auch die Freiheit, auf Schutz zu verzichten.
  • Kriterien wie Druck, Täuschung oder Zwangslage müssen geprüft werden.

Mindermeinung

TODO

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Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.

Ein Verzicht ist möglich, sofern er freiwillig erfolgt und keine unantastbaren Kerne (wie die Menschenwürde) betrifft. Die Prüfung erfolgt konsequent beim Punkt 'Eingriff'.

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