Öffentliches Recht · Streitstand
Stellen auch mittelbare oder faktische Beeinträchtigungen einen Eingriff dar?
Herrschende Meinung · h.M. / BVerfG
Moderner Eingriffsbegriff: Auch mittelbar-faktische Beeinträchtigungen sind als Eingriff zu werten, wenn sie von einigem Gewicht sind.
- Der Grundrechtsschutz würde leerlaufen, wenn der Staat Belastungen einfach in nicht-imperative Formen kleiden könnte.
- Die faktische Wirkung für den Bürger ist entscheidend, nicht die Rechtsform.
Mindermeinung
Klassischer Eingriffsbegriff: Nur finale, unmittelbare und imperative Maßnahmen sind Eingriffe.
- Rechtssicherheit und klare Abgrenzung zur bloßen Belästigung.
Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.
Zum effektiven Schutz der Freiheit muss jede staatliche Verursachung einer Beeinträchtigung rechtfertigungsbedürftig sein, sofern sie die Erheblichkeitsschwelle überschreitet.