Öffentliches Recht · Streitstand
Wann tritt ein Bebauungsplan wegen Funktionslosigkeit außer Kraft?
Herrschende Meinung · BVerwG
Ein Bebauungsplan wird obsolet, wenn die tatsächlichen Verhältnisse einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf absehbare Zeit ausschließt und dieser Umstand für den Bürger erkennbar ist.
- Verlust der städtebaulichen Steuerungsfunktion.
- Wegfall der Schutzwürdigkeit des Vertrauens in die Fortgeltung der Festsetzung.
Mindermeinung
TODO
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Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.
Nur wenn die Planung schlechthin nicht mehr realisierbar ist, entfällt ihre Bindungswirkung. Ein bloßes Abweichen von Festsetzungen im Einzelfall reicht hierfür nicht aus.