Öffentliches Recht · Streitstand
Wann tritt ein Bebauungsplan wegen Funktionslosigkeit außer Kraft?
Herrschende Meinung · BVerwG
Welche Auffassung ist herrschend?
Ein Bebauungsplan wird obsolet, wenn die tatsächlichen Verhältnisse einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf absehbare Zeit ausschließt und dieser Umstand für den Bürger erkennbar ist.
- Verlust der städtebaulichen Steuerungsfunktion.
- Wegfall der Schutzwürdigkeit des Vertrauens in die Fortgeltung der Festsetzung.
Mindermeinung
Was sagt die Gegenauffassung?
TODO
- TODO
Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.
Wie entscheidet man das in der Klausur?
Nur wenn die Planung schlechthin nicht mehr realisierbar ist, entfällt ihre Bindungswirkung. Ein bloßes Abweichen von Festsetzungen im Einzelfall reicht hierfür nicht aus.