Öffentliches Recht · Streitstand

Wann tritt ein Bebauungsplan wegen Funktionslosigkeit außer Kraft?

Herrschende Meinung · BVerwG

Ein Bebauungsplan wird obsolet, wenn die tatsächlichen Verhältnisse einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf absehbare Zeit ausschließt und dieser Umstand für den Bürger erkennbar ist.

  • Verlust der städtebaulichen Steuerungsfunktion.
  • Wegfall der Schutzwürdigkeit des Vertrauens in die Fortgeltung der Festsetzung.

Mindermeinung

TODO

  • TODO

Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.

Nur wenn die Planung schlechthin nicht mehr realisierbar ist, entfällt ihre Bindungswirkung. Ein bloßes Abweichen von Festsetzungen im Einzelfall reicht hierfür nicht aus.

Wende es an: Fall durchklicken →Alle Streitstände