eighteen
Preise

Öffentliches Recht · Verwaltungsprozessrecht

Eilrechtsschutz gegen belastenden VA (§ 80 Abs. 5 VwGO)

§ 80 Abs. 5 VwGO

Antrag auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung.

Aufbau

  1. A. Zulässigkeit des Antrags
  2. I. Verwaltungsrechtsweg · § 40 VwGO
  3. II. Statthafte Antragsart · § 80 Abs. 5 VwGOBei sofortiger Vollziehbarkeit (§ 80 Abs. 2): Anordnung (Nr. 1–3) bzw. Wiederherstellung (Nr. 4) der aufschiebenden Wirkung.
  4. III. Antragsbefugnis · § 42 Abs. 2 VwGO analog
  5. IV. RechtsschutzbedürfnisBei Abgaben ggf. vorheriger Behördenantrag (§ 80 Abs. 6).
  6. B. Begründetheit
  7. I. Formelle Rechtmäßigkeit der Vollziehungsanordnung · § 80 Abs. 3 VwGO
  8. II. InteressenabwägungErfolgsaussichten in der Hauptsache als wesentliches Kriterium; bei offenem Ausgang reine Folgenabwägung.

Typische Klausurfehler

  • Begründungspflicht der Sofortvollzugsanordnung (§ 80 Abs. 3) — formeller Fehler genügt für den Erfolg.
  • Drittanfechtung: § 80a VwGO statt § 80 V abgrenzen.
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Schemata