Öffentliches Recht · Verwaltungsprozessrecht
Eilrechtsschutz gegen belastenden VA (§ 80 Abs. 5 VwGO)
§ 80 Abs. 5 VwGO
Antrag auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung.
Aufbau
- A. Zulässigkeit des Antrags
- I. Verwaltungsrechtsweg · § 40 VwGO
- II. Statthafte Antragsart · § 80 Abs. 5 VwGOBei sofortiger Vollziehbarkeit (§ 80 Abs. 2): Anordnung (Nr. 1–3) bzw. Wiederherstellung (Nr. 4) der aufschiebenden Wirkung.
- III. Antragsbefugnis · § 42 Abs. 2 VwGO analog
- IV. RechtsschutzbedürfnisBei Abgaben ggf. vorheriger Behördenantrag (§ 80 Abs. 6).
- B. Begründetheit
- I. Formelle Rechtmäßigkeit der Vollziehungsanordnung · § 80 Abs. 3 VwGO
- II. InteressenabwägungErfolgsaussichten in der Hauptsache als wesentliches Kriterium; bei offenem Ausgang reine Folgenabwägung.
Typische Klausurfehler
- Begründungspflicht der Sofortvollzugsanordnung (§ 80 Abs. 3) — formeller Fehler genügt für den Erfolg.
- Drittanfechtung: § 80a VwGO statt § 80 V abgrenzen.